25.06.03 Umschulungsmaßnahme
Zum Kindesunterhalt: Die gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern kann es erfordern, eine Umschulungsmaßnahme zurückzustellen und einer den Unterhalt sicherstellenden Erwerbstätigkeit nachzugehen, so dass OLG Hamm. (OLG Hamm 11 WF 147/02)

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