Hinweis auf Arbeitslosmeldung in Kündigung
BAG 8 AZR 571/04, Meldung vom 05.10.2005:Melden sich Beschäftigte verspätet ar-beitslos, können sie dafür nicht ihren früheren Arbeitgeber auf Schadensersatz in An-spruch nehmen. Die im Gesetz festgeschriebene Informationspflicht soll nur das Zusam-menwirken von Arbeitgeber, Arbeitnehmer und den Agenturen für Arbeit verbessern.
"400-Euro-Job"
Arbeitsrecht bei 400 Euro Jobs: Die arbeitsrechtlichen Gesetze gelten auch für geringfü-gig Beschäftigte, da diese Gesetze immer für alle Arbeitnehmer gelten, wenn eine Aus-nahme nicht extra genannt ist. Nur für die Lohnsteuer und die Sozialversicherung gibt es in den einschlägigen Gesetzen extra genannte Ausnahmen für geringfügig Beschäftigte.
Schriftformerfordernis befristeter Arbeitsverträge
Die gesetzliche Schriftformerfordernis, § 14 IV TzBfG, gilt nur für die Befristung selbst, nicht für ihren Grund, BAG MDR 05, 220
Vertragsstrafe in einem Formulararbeitsvertrag
Eine unverhältnismäßig hohe Vertragsstrafe in einem Formulararbeitsvertrag kann nicht herabgesetzt werden, sondern ist unwirksam, so das LAG Niedersachsen. Bei solchen Vertragsklauseln handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen iSd § 305 BGB, auf diese ist § 343 I BGB, der alleine auf Individualvereinbarungen zugeschnitten ist, nicht anwendbar. (LAG Niedersachsen, MDR 05,342)
Freistellung
Eine Freistellung ist nicht ohne Risiko. Gem. §§ 24, 25 SGB III endet die ALo-Versicherungspflicht mit dem letzten Arbeitstag. Das während der Freistellung erlangte Arbeitsentgelt zählt bei der Berechnung der Anwartschaft nicht mit. Und weil diese An-wartschaftszeit auf Arbeitslosengeld I ab 1.2.2006 von 3 auf 2 Jahre gesenkt wird, kann es zu Nachteilen kommen.
Internetnutzung am Arbeitsplatz
Surfen im Internet zu privaten Zwecken am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht zwangsläufig die fristlose Kündigung, LAG Rheinland-Pfalz (Mainz), Az.: 7 Sa 1243/03. Dies gelte so-gar, wenn der Mitarbeiter pornografische Seiten aufrufe. Denn erforderlich sei, dass der Arbeitgeber zuvor das Surfen zu privaten Zwecken ausdrücklich verboten und mit ar-beitsrechtlichen Konsequenzen gedroht habe.
Weiterbeschäftigung nach Kündigung
Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einer Kündigung auf eine Weiterbeschäf-tigung bis zum Abschluss des Kündigungsschutzprozesses, muss die Befristung wegen § 14 IV TzBfG schriftlich vereinbart werden. Fehlt es daran, gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit geschlossen. (BAG NZA 2004, 1275, Besprechung in NJW-Spezial 2005, 34)
Verfallfristen im Arbeitsrecht
Eine Entscheidung des ArbG FFM, 9 Ca 8669/04, erinnert an die oft übersehenen tarifli-chen Verfallfristen, meist nur 3, dort 6 Monate, die auch für den Arbeitgeber gelten. Un-ser Rat deshalb: kommen Sie lieber gleich!
Aufenthaltsbestimmungsrecht für Auswanderung
Möchte ein Ehegatte mit einem gemeinsamen minderjährigen Kind auswandern und be-einträchtigt dies das Umgangsrecht des anderen sind die Grundrechte der Eltern gegen-einander abzuwägen. Das Umgangsrecht könne dabei nicht deshalb zurücktreten müs-sen, weil es das schwächere Recht sei. Denn beide Rechte sind Funktionen der gleichen Elternverantwortung für das Kindeswohl und sind gleichermaßen über Art. 6 II GG ge-schützt. (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2004,1588)
Unterschrift unter Auskunft
Entgegen OLG München und nach nahezu einhelliger Meinung (mwN) müsse eine erb-rechtlich (oder im Familienrecht) geschuldete Auskunft nicht höchstpersönlich unter-zeichnet werden, die Unterschrift des Anwalts reicht aus, OLG Nürnberg MDR 05, 817
Geben Sie Ihren KFZ Schlüssel nur persönlich her!
Es ist nicht unüblich, dass KFZ-Werkstätten anbieten, man könne das Auto abends brin-gen und den Schlüssel in den Briefkasten werfen: DAS AUTO IST NICHT (Kasko-)VERSICHERT! OLG Celle NJW-RR 05, 1192
Behindertenausweis
Das Bayer.Oberste Landesgericht (kein Az. bekannt) bestätigte unlängst eine Geldstrafe über 1500€ gegen eine Verkehrsteilnehmerin, weil unberechtigt ein Behindertenausweis (Urkunde!) beim Parken ausgelegt worden war....
Betragsverfahren
Für Feinschmecker des Prozessrechts: obsiegt der Kläger zunächst mit einem Grundur-teil, kann er ihm nachteilige Darlegungen im Urteil später, im Betragsverfahren, durchaus erfolgreich angreifen, das Gericht ist wegen der fehlenden Beschwer hieran nicht gebun-den, BGH MDR 05,1157
Verlust des Rechts zur Betriebskostenabrechnung
AG Gießen, Urt.v.19.10.04, NJW-RR 05, 309: Eine zunächst praktizierte Abrechnung und Umlage von Betriebskosten kann durch mehrjährige (im Beispiel 8 J.) abweichende Handhabung abgeändert worden sein.
Ehegattenbürgschaft
Verbürgt sich der finanziell krass überforderte Ehegatte für ein staatlich gefördertes Exis-tenzgründungsdarlehen des anderen, so handelt er in der Regel auch dann aus emotiona-ler Verbundenheit, wenn er selbst verantwortlich mitzuarbeiten beabsichtigt, BGH Urt.v.25.01.05, XI ZR 28/04
CISG-Mangel
Unter den Mangelbegriff des CISG, Eignung der Ware zum gewöhnlichen Gebrauch, zählt insbesondere auch ihre Nicht-Wiederverkäuflichkeit (-handelbarkeit) BGH VIII ZR 67/04, Urt.v.03.03.05, im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 129, 75
Coca-Cola
Selbst schuld, wer zu lange und zu viel Coca-Cola trinkt, LG Essen Urt.v.12.5.05, NJW 05, 2713 - wir mögen Pepsi eh' lieber
Sittenwidrigkeit im Ehevertrag
Die Vereinbarung eines vom eheangemessenen Bedarf des Unterhaltsberechtigten und von der Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Ehegatten unabhängigen Min-destunterhalts in einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann sittenwidrig und deshalb un-wirksam sein, so das OLG Celle, NJW-RR 2004,1585.
Verwirkung des Elternunterhalts
Der Elternunterhalt kann verwirkt sein, wenn er nicht zügig gerichtlich geltend gemacht oder das Verfahren längere Zeit nicht betrieben wird, KG, Urt.v.29.4.05
Verjährung
Der Fachmann empfiehlt Erben mit einem Anspruch auf ein Pflichtteil an der Erbmasse ohne Zögern zu handeln. Der Anspruch verjährt genau drei Jahre, nachdem der Berech-tigte von dem Eintritt des Erbfalls und von der beeinträchtigenden Verfügung erfahren hat, OLG Koblenz Az.: 2 W 377/04.
Pflichtteilsentzug
Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts darf den Kindern der Pflichtteil (nur) dann entzogen werden, wenn sie ihre Eltern misshandelt oder eine schwere Straftat gegen sie begangen haben, eine bloße Entfremdung oder ein familiäres Zerwürfnis rei-chen nicht. (AZ: 1 BvR 1644/00 u. 188/03 - Beschluss vom 19.04.05)
Überleitung auf Sozialhilfeträger
Vorsicht: Der Sozialhilfeträger kann einen Pflichtteilanspruch auf sich überleiten und ge-gen die Erben durchsetzen, vgl. BGH MDR 05, 692
Ersatzkauf, MWSt
Nochmal Mehrwertsteuer: Erwirbt der Geschädigte ein mindestens gleich teures Ersatz-fahrzeug, hat er Anspruch auf den im Gutachten ausgewiesenen Bruttoschaden, also inkl. MWSt, BGH NJW05, 2220
Erwerbsobliegenheit Minderjähriger
Kindesunterhalt: Das OLG Brandenburg hat nun auch bei minderjährigen Kindern eine Erwerbsobliegenheit im Verhältnis zu seinen Eltern bejaht, wenn das minderjährige Kind an keiner Ausbildung teilnimmt. Verstößt das Kind gegen die Erwerbsobliegenheit muss es sich fiktive Einkünfte in erzielbarer Höhe zurechnen lassen. (OLG Brandenburg MDR 2005, 340)
Gebrauchtwagenkauf von privat
BGH, Urteil vom 06.07.05, Az: VIII ZR 136/04: Ein formularmäßiger Ausschluss jeder Gewährleistung in einem zwischen Privatleuten geschlossenen Kaufvertrag über ein ge-brauchtes Kraftfahrzeug ist wirksam und wird durch den handschriftlichen Zusatz "ge-kauft wie gesehen" keineswegs eingeschränkt (Bestätigung von BGH, NJW 1996, 2025).
Gerichtsstand der Ltd.
Eine nach englischem Recht gegründete Ltd. hat nur dann einen allgemeinen Gerichts-stand im Inland, wenn Sie hier ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder -niederlassung hat, BayObLG MDR 05,1243. Die Befreiung des Vertreters der Ltd. von den Beschränkungen des § 181 BGB kann nicht im Handelsregister eingetragen werden, OLG München NJW-RR 05, 1486
Mittlere Geschäftsgebühr
Liebe Versicherer, nehmt Euch ein Beispiel am AG Landstuhl, NJW 05, 161: Die Unfallab-wicklung ist eine Angelegenheit durchschnittlicher Schwierigkeit und rechtfertigt eine 1,3 Gebühr
Geschwindigkeitsvorschrift für Radfahrer
Kaum gekannte Vorschrift: Gem. § 41 II 5e StVO muss ein Radfahrer Schrittgeschwin-digkeit fahren, weil er sich den Weg mit Fussgängern teilt!
Nacherfüllungsverlangen
Nun auch nochmals bestätigt durch den BGH: Ein Käufer kann seine Gewährleistungs-rechte nur dann geltend machen, wenn er dem Verkäufer zuvor erfolglos eine angemes-sene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat. Beseitigt der Käufer den Mangel selbst, ohne zuvor eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben, kann er auch nicht die Anrechnung der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen für die Mangelbeseitigung auf den Kaufpreis verlangen. BGH MDR 2005, 673
Persönliche Haftung des GmbH-Gesellschafters
Der GmbH -Gesellschafter ist den Gesellschaftsgläubigern gegenüber grundsätzl. nicht verpflichtet, das Gesellschaftsunternehmen fortzuführen. Nimmt er auf die Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens keine Rücksicht und entzieht der Gesellschaft Vermögens-werte, die sie zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten benötigt, kann er für die Gesell-schaftsschulden persönlich haften. (BGH MDR 2005, 343)
Haftung in Autowaschanlagen
Endlich stehen wir mit unserer Auffassung nicht mehr allein: Auch in anderen Fällen als nur bei grobem Verschulden haftet der Betreiber einer Autowaschanlage für herabgeris-sene Teile, wie z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, sowie dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden und Folgeschäden, BGH X ZR 133/03 v. 30.11.04.
Skiunfall
Zur Vorbereitung auf den Winter: bei nicht aufklärbarem Zustandekommen eines Unfalls auf der Skipiste haftet der Snowboarder mit 60%, der Skifahrer mit 40%, LG Bonn NJW 05, 1873
Haftungsausschluss beim Privatverkauf
Ein formularmäßig vereinbarter Haftungsausschluss hält der Inhaltskontrolle auch beim Privatverkauf nicht stand, wenn nicht Personenschäden und grobes Verschulden ausge-nommen werden, OLG Hamm NJW-RR 05, 1220
Haftungsprivileg Minderjähriger
Ein 9-jähriges Kind zerkratzt unbeabsichtigt beim Spielen ein stehendes Auto: Dies ist keine Situation, bei der das Kind durch die Gefahren des Straßenverkehrs überfordert wäre, es besteht eine volle Haftung, BGH VI ZR 365/03 v. 30.11.04
Handy am Steuer
Kann es nicht sein, dass Sie im Auto gar nicht mobil telefonieren, sondern nur Ihr handy woanders hin legen wollten? Das ist nämlich nicht strafbar (§23 I a StVO), OLG Köln 83 Ss-OWi 19/05 v. 23.8.05
Handy im Auto
Die Ausrede, man habe nur auf das Display geschaut, zieht nicht: Auch das ist eine "Be-nutzung" des Mobiltelefons i.S.d. § 23 I a StVO, OLG Hamm, Beschl. v.6.7.05
(atypische) stille Gesellschaft
Auf die stille Gesellschaft sind die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft anwendbar. Diese Grundsätze stehen einem Anspruch auf Rückgewähr der Einlage grundsätzlich ent-gegen, allerdings dann nicht, wenn der Vertragspartner des stillen Gesellschafters ver-pflichtet ist, diesen im Wege des Schadensersatzes so zu stellen, als hätte er den Gesell-schaftsvertrag nicht geschlossen und seine Einlage nicht geleistet, BGH, Az: II ZR 314/03 v. 26.09.05.
Internethandel
Die in den AGB eines (Internet-) Versandhandels verwendete Klausel "Sollte ein be-stimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu." ist einem Verbraucher gegenüber als einseitige Änderungsbefugnis unzumutbar und deswegen unwirksam, §§ 307 Abs. 1, 308 Nr. 4 BGB; BGH v.21.9.2005, Az: VIII ZR 284/04
Kindersparbuch
Eröffnet das Kind ein Konto, zahlen die Eltern darauf ein und verwahren das Sparbuch bei sich, so ist das Kind als Kontoinhaber wie ein jeder Dritter sowohl Gläubiger des Geldin-stituts, wie auch Eigentümer des Sparbuchs, BGH NJW 05, 2222. Dies ist offenbar kein Fall, in dem der BGH annehmen wollte, dass typischer Weise der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten wollte. Zur Abgren-zung vgl. auch BGH, Urt.v.18.01.05, MDR 05, 855: Eltern verwahren das Sparbuch, von dem die Kinder nichts wissen und erteilen dem Großvater, der die Einzahlung vorge-nommen hatte, eine Verfügungsvollmacht
Immobilienanlage, Bankkredit
Wenn Anleger davon absehen, das (Immobilien-)Objekt sorgfältig zu prüfen und sich die-ses nicht rechnet, weil Steuervorteile oder Mieten nicht zu erzielen sind, die Wohnung überteuert ist oder der erhoffte Wertzuwachs nicht eintritt, kann dies nicht zu Lasten der Kredit gebenden Bank gehen, BGH Urteil v. 26.10.04, AZ: XI ZR 255/03
Lagerfahrzeugkauf
Vorsicht bei Schnäppchen: Ein Lagerfahrzeug kann auch dann noch vertragsgemäß sein, wenn es bei der Übergabe schon 26 Monate alt ist, OLG Braunschweig NJW RR 05, 1508. Andererseits urteilte der BGH bei Jahreswagen, dass zwischen Herstellung und Erstzulas-sung nicht (mehr als) 12 Monate liegen dürfen, 07.06.06, Az: VIII ZR 180/05, inzwi-schen: MDR 06, 1280
Einseitige Mieterhöhung
BGH, VIII ZR 199/04, URTEIL v.20. Juli 2005 (LG Mannheim)
>>Die Klägerin und ihr im Laufe des Rechtsstreits verstorbener und von ihr allein beerb-ter Ehemann, der ursprüngliche Kläger zu 2, mieteten aufgrund Vertrages vom 22. Au-gust 1987 eine Wohnung im Haus der Beklagten. Unter § 3 Ziffer 4 enthält der Mietver-trag folgende Regelung:
"Für sonstige Mietzinserhöhungen gelten die gesetzlichen Vorschriften und Fristen. Die Vermieter behalten sich vor, die Miete alle 2 Jahre zu prüfen u. evtl. neu festzulegen."
Die Miete betrug zunächst 585 DM zuzüglich 52 DM für eine mitvermietete Garage, ins-gesamt 637 DM. Von Januar 1999 bis September 1999 zahlten die Kläger aufgrund vo-rangegangener Neufestlegungen der Miete durch die Beklagte eine erhöhte Miete in Höhe von 870 DM zuzüglich 65 DM für die Garage, insgesamt 935 DM. Im Juni 1999 forderte die Beklagte die Mieter auf, ab dem 1. Oktober 1999 eine Miete in Höhe von 1015 DM (945 DM zuzüglich 70 DM für die Garagenmiete) zu zahlen. Im September 2001 verlang-te die Beklagte für die Zeit ab 1. Januar 2002 eine Miete von 551 EUR (510 EUR zuzüg-lich 41 EUR Garagenmiete). Die Schreiben haben folgenden Wortlaut:
"Ihre letzte Mieterhöhung war zum 1.1.1996. Nach dem Mietspiegel vom November 1998 werde ich die Mieten neu festlegen. (...)".
"Ihr letzter Mietaufschlag war zum 1.10.1999. Der neuen Mieterhöhung liegt der Miet-spiegel 2000 zu Grunde. Ab 1.1.2002 ist der EURO alleiniges Zahlungsmittel (...). Ich bit-te Sie, Ihren bestehenden Bankauftrag zum 1.1.2002 entsprechend zu ändern."
Die Klägerin und ihr Ehemann zahlten die jeweils geforderte Miete. Mit ihrer Klage haben sie - neben weiteren Ansprüchen, über die bisher noch nicht entschieden ist - von der Beklagten für den Zeitraum von Januar 1999 bis Juli 2003 Rückzahlung der über die ur-sprünglich vereinbarte Miete von 637 DM hinaus gezahlten Miete, insgesamt 10.870,43 EUR, nebst Zinsen verlangt.
Das Amtsgericht hat der Klage durch Teilurteil in Höhe von 10.870,41 EUR nebst Zinsen stattgegeben. Das Landgericht hat die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten zu-rückgewiesen. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklag-te ihren Klageabweisungsantrag weiter.
Entscheidungsgründe:
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in WuM 2004, 481 ff. veröffentlicht ist, hat ausgeführt:
Den Klägern stehe der geltend gemachte Anspruch auf Rückzahlung zu, weil die Beklagte die Miete insoweit ohne Rechtsgrund erhalten habe. Das im Mietvertrag vereinbarte ein-seitige Mieterhöhungsrecht der Beklagten verstoße gegen § 10 Abs. 1 MHG und sei un-wirksam. Eine wirksame Mieterhöhungsvereinbarung liege nicht vor. Zwar könne eine Mieterhöhung auch stillschweigend vereinbart werden. Die Schreiben der Beklagten ent-hielten aber kein Angebot zum Abschluss einer Änderungsvereinbarung. Für die Ausle-gung einer Erklärung des Vermieters als Angebot könne es ausreichen, wenn er zum Ausdruck bringe, dass er eine Mieterhöhung wünsche. Werde dagegen die Miete "ange-passt" oder "festgelegt" oder werde der Mieter zur Zahlung einer erhöhten Miete aufge-fordert, könne hierin kein Antrag im Sinne des § 145 BGB gesehen werden. Im vorlie-genden Fall gelte dies schon deshalb, weil die Beklagte selbst der Meinung sei, sie könne die Miete aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarung einseitig festlegen. Die Ausübung eines einseitigen Erhöhungsrechts könne nicht in ein Angebot zum Abschluss eines Erhö-hungsvertrags umgedeutet werden. Auch stelle die Zahlung durch die Kläger selbst kein Angebot auf Änderung des Mietvertrages dar, das die Beklagte stillschweigend ange-nommen habe. Zwar komme es nicht darauf an, ob die Kläger ein solches Angebot hätten abgeben wollen. Die Beklagte habe aber die Zahlung nicht als Angebot zur Vertragsände-rung verstehen dürfen; wer als Vermieter den Mieter auffordere, eine erhöhte Miete zu bezahlen, werde bei erfolgter Zahlung davon ausgehen, dass der Mieter auf die Recht-mäßigkeit des einseitigen Erhöhungsverlangens vertraue. Eine weitergehende Bedeutung sei der Zahlung nicht beizumessen.
Diese Ausführungen halten den Angriffen der Revision stand, so dass sie zurückzuweisen ist (§ 561 ZPO). Zu Recht hat das Berufungsgericht einen Anspruch der Klägerin und ih-res inzwischen verstorbenen und von ihr allein beerbten (§ 1922 BGB) Ehemannes auf Rückzahlung der überzahlten Miete bejaht (§ 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. BGB)...<<
Betriebskostenerhöhung durch Wärmecontracting
Urteil BGH v.06.04.2005, VIII ZR 54/04: Will der Vermieter von Wohnraum während ei-nes laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer Heizungsanlage auf (teureres) Wärme-contracting umstellen, bedarf es der Zustimmung des Mieters. (inzwischen Fundstelle: NJW 05, 1776)
Breitbandkabel ist Wertverbesserung
Breitbandkabel stellt eine Wertverbesserung dar, auch wenn DVB-T-Möglichkeit besteht, BGH NJW 05, 2995 und: das Grundrecht auf Informationsrecht ist gewahrt, wenn über die Gemeinschaftsantenne der fragliche fremdsprachige TV-Sender empfangen werden kann. Als Folge kann die Entfernung der "Schüssel" am Balkon vom Vermieter durchge-setzt werden, LG Kaiserslautern NJW 05, 2865
Digitales Fernsehen
Für die Umstellung auf digital TV in München lassen sich schon Gerichtsurteile aus Berlin als Richtlinie heranziehen: der Vermieter schuldet kein analoges Signal, darf andererseits nicht von Hausantenne auf Breitbandkabel überwechseln oder den Mieter auf Stabanten-ne verweisen, AG Neukölln, NJW 05, 371
Kündigungsverzicht
Wenigstens das: der BGH schränkt in einem Mietvertrag über Wohnraum den formular-mäßigen Kündigungsverzicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters ein, wenn seine Dauer mehr als vier Jahre beträgt, Urteil v.06.04.05, VIII ZR 27/04
Nachzahlung der Mieterhöhung nach Urteil
Verzug mit einer Mieterhöhungsdifferenz kann bei einem Rechtstreit hierüber erst eintre-ten, wenn das Zustimmungsurteil rechtskräftig ist, da hat sich einer immerhin bis zum BGH getraut, Urt.v.4.5.05, VIII ZR 94/04
Ordentliche Kündigung
Wird oft nicht beachtet, von uns aber stets empfohlen: Bei einem Zahlungsverzug von 2 MM ist zusätzlich eine ordentliche Kündigung mit (meist) gesetzlicher Frist möglich, wenn dem Mieter eine schuldhafte Pflichtverletzung vorzuwerfen ist, BGH, VIII ZR 6/04 vom 16.02.05
Parabolantenne
Aufsatz zum Recht auf Fernsehen: Horst, Parabolantennen ..., NJW 05, 2654, s.auch LG Kaiserslautern NJW 05, 2865. Der Autor gewährt sogar einen Entfernungsanspruch. Zu diesem Thema: Breitbandkabel stellt eine Wertverbesserung dar, auch wenn DVB-T-Möglichkeit besteht, BGH NJW 05, 2995
Ausgleich bei Renovierungsanspruch
BGH NJW 05, 424: Baut der Vermieter nach Mietende um, wandelt sich der Renovie-rungsanspruch in einen Ausgleichsanspruch in Geld, vorausgesetzt der Mieter war zur Durchführung der Arbeit (selbst) ermächtigt und bereit.
Abgrenzung zum starren Fristenplan
BGH zur Schönheitsreparaturklausel in einem Wohnraummietvertrag: "in der Regel .... spätestens nach drei Jahren, in ... spätestens nach fünf Jahren und in sonstigen Räum-lichkeiten ... spätestens nach sieben Jahren" ist kein starrer Fristenplan; Urteil vom 13.7.2005, Az: VIII ZR 351/04
Verzug des Erben mit Miete
Das BGH-Urteil vom 7.9.2005, Az: VIII ZR 24/05, bestätigt: Solange ein Mieter nach dem Tod seines Vermieters keine Gewissheit darüber erlangen kann, wer Gläubiger sei-ner Mietverpflichtungen geworden ist, unterbleiben seine Mietzahlungen infolge eines Umstandes, den er nicht zu vertreten hat. Folge: kein Verzug, keine fristlose Kündigung.
Mietvertrag per Fax?
Wir wurden gefragt, ob ein Mietvertrag auch per Fax abgeschlossen werden kann: nein, die für einen langfristigen Mietvertrag notwendige Schriftform ist dadurch nicht gewahrt! Dies gilt übrigens auch für die Ausübung einer Verlängerungsoption, OLG Köln, 29.11.05, 22 U 105/05, vgl. ferner zur formlos möglichen Zustimmung eines Drittbeteiligten BGH MDR 05,920
Motorschaden durch technische Mängel
Vertrauen in die Automobilindustrie beweist eine Entscheidung des OLG Frankfurt v.04.03.2005, 24 U 198/04:Erleidet ein moderner Mittelklassewagen nach 88.000 km ei-nen schweren Motorschaden und war der Motor ausreichend mit Schmier- und Kühlmittel befüllt, dann spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Motorschaden in einem technischen Mangel des Wagens angelegt war. Bedienungsfehler sind als Ursache eines sog. Kolbenfressers unter den heutigen technischen Bedingungen nicht ernstlich in Erwä-gung zu ziehen.
Neuwagen?
Vorsicht bei Schnäppchen: Ein Lagerfahrzeug kann auch dann noch vertragsgemäß sein, wenn es bei der Übergabe schon 26 Monate alt ist, OLG Braunschweig NJW RR 05, 1508. Andererseits urteilte der BGH bei Jahreswagen, dass zwischen Herstellung und Erstzulas-sung nicht (mehr als) 12 Monate liegen dürfen, 07.06.06, Az: VIII ZR 180/05, inzwi-schen: MDR 06, 1280
Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs
Der Taschengeldanspruch des haushaltsführenden Ehegatten ist nach § 850 Abs. 2 ZPO bedingt pfändbar. (BGH IXa ZB 57/03, FuR 2005, S. 76)
Radfahren ohne Licht
Wer bei Dunkelheit ohne Licht Fahrrad fährt, muss bei einem Unfall grundsätzlich haften, OLG Frankfurt, AZ: 24 U 201/03.
Rechtsschutzversicherungen, Beschwerdefaktor
Im Durchschnitt der Branche kommt es bei den Rechtsschutzversicherungen zu 5,6 Be-schwerden je 100.000 Verträge, bei den Auto-Versicherungen im Vergleich durchschnitt-lich nur zu 2,7 Beschwerden pro 100.000 Verträgen. Den schlechtesten Beschwerdekoef-fizient hat die Deurag (Marktanteil nach Beitragseinnahmen 2003: 3,0 %) mit 10,7, da-nach folgen die Roland Rechtschutzversicherung (Marktanteil: 7,1 %) mit 9,1, die ARAG (Marktanteil: 12,3 %) mit 8,9 und die AdvoCard (Marktanteil: 5,6 %) mit 6,2, knapp da-hinter die R + V (Marktanteil: 2,7 %) mit 5,7. Etwas unterdurchschnittlich liegt der Be-schwerdefaktor bei der Allianz (Marktanteil: 13,9 %) mit 5,1, schon deutlich günstiger die D.A.S. (Marktanteil: 13,4 %) mit 4,3 und die ÖRAG (Marktanteil: 5,2 %) mit 4,2. Noch besser schneidet die HUK-Coburg (Marktanteil: 5,6 %) mit 2,2 und am besten die LVM (Marktanteil: 3,2 %) mit 1,7 ab. Der Pressebericht nennt als Quellen für die ange-gebenen Werte den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) und das BaFin.
Scheidung einer deutsch-türkischen Ehe
Der Art 14 EGBGB verweist bei einer deutsch-türkischen Ehe nur scheinbar auf das türki-sche (Scheidungs-)Recht, dieses verweist zurück ins deutsche Recht, NJW 05, 2562
Scheidungen, international
Scheidungen mit Bezug auf nicht-deutsche Staatsangehörigkeiten bergen generell be-sondere Tücken, auf weitere Besonderheiten weist der Aufsatz Dötsch NJW-Spezial 05, 391 hin.
Scheidungskosten
Scheidungskosten, die mit der Vermögensstreitigkeit zusammen hängen, sind steuerlich nicht mehr absetzbar, BFH AZ: III R 36/03 und III R 27/04.
Bislang konnten Anwalts-, Gerichts-, Notar- und Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren entstanden, insgesamt steuerlich berücksichtigt werden. Nach einer neuen Entscheidung des BFH sind nur die Aufwendungen für solche Schei-dungsfolgesachen i. S. v. § 33 Abs. 1 EStG zwangsläufig, für die der Entscheidungsver-bund i.S. des § 623 der Zivilprozessordnung (ZPO) unabhängig vom Antrag eines Ehe-gatten kraft Gesetzes besteht, wie für den Versorgungsausgleich und die elterliche Sorge. Die vermögensrechtliche Auseinandersetzung um den Zugewinnausgleichsanspruch steht nicht im Zwangsverbund. Deshalb sind dafür anfallende Kosten keine außergewöhnliche Belastung, unabhängig davon, ob darüber auf Grund eines Antrags im Verbund des § 623 Abs. 1 ZPO entschieden oder eine außergerichtliche Einigung getroffen werde. Es handelt sich nicht um zwangsläufige Kosten, auch wenn der Ehegatte sich gegen den Antrag des anderen Ehegatten lediglich zur Wehr setzt. Denn die Kosten sind in diesem Fall für den mit dem Verfahren überzogenen Ehegatten ebenfalls nicht unvermeidbar. Die ZPO (§ 93a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1bzw. Nr. 2 ZPO) sieht Kostenregelungen vor, die dem Umstand Rech-nung tragen, dass ein Ehegatte die Aufnahme der Scheidungsfolgesachen in den Verbund nicht verhindern kann.
Schlichtungin II. Instanz
Hält das Erstgericht die Durchführung des Verfahrens ohne Schlichtung für zulässig, wenn auch zu Unrecht, so hat das Berufungsgericht diese Auffassung nicht zu überprü-fen, LG Marburg MDR 05, 1248. Man kann auch übertreiben: das LG München I sah dies in einem unserer Fälle anders.
Einschränkungen des Schlichtungsgesetzes
Der Bayerische Landtag hat noch vor Weihnachten beschlossen, die Erprobungsphase des Bayerischen Schlichtungsgesetzes über den 31.12.2005 bis zum 31.12.2008 zu verlän-gern. Das Bayerische Schlichtungsgesetz gilt also weiterhin, jedoch mit folgender Ein-schränkung: Streitigkeiten bis zu einem Gegenstandswert von 750 € bedürfen nicht mehr der vorherigen Schlichtung. Die Fallgruppe der Streitigkeiten bis 750 € Gegenstandswert ist ersatzlos gestrichen worden. Damit bleiben für die zwangsweise Schlichtung nur noch die nachbarrechtlichen Streitigkeiten sowie die Streitigkeiten um private Ehrverletzungen übrig; ansonsten sind freiwillige Schlichtungen wie bisher unbeschränkt möglich.
Sparbuch auf Kindesnamen
Legt ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes an, behält aber das Sparbuch, so ist er zu Lebzeiten frei, das Sparguthaben auch zu behalten, BGH Urt.v.18.01.05, VI ZR 306/03
Testierung im Wahn
BayObLG vom 17.08.04, 17 BR 53/04: Setzt ein 80-jähriger die Kirche zur Alleinerbin ein, so ist sein Testament von Wahnvorstellungen getragen - wenn er dies völlig haltlos damit begründet hatte, dass seine Frau und Kinder ihn mehrfach vergiften wollten. Uns wundert, dass es die Kirche auf diesen Streit ankommen ließ ….
Versöhnung und Steuerklassen
Steuerrechtlich reicht ein Versöhnungsversuch erst bei einer Dauer von mind. 1 Monat aus, um die Zusammenveranlagung der noch nicht geschiedenen Ehegatten zu ermögli-chen, FG Nürnbg., Urteil v. 07.03.05, VI 160/04
Kosten des Umgangsrechts
Zu den Kosten des Umgangsrecht entschied der BGH nun, abweichend von der eigentli-chen Regel, dass diese Kosten -in Maßen- einkommensmindernd zu berücksichtigen sei-en, wenn dem Unterhaltspflichtigen das Kindergeld ganz oder teilweise aufgrund der Re-gelung des § 1612 b V BGB nicht zugute kommt und er die Kosten nicht aus Mitteln bestreiten kann, die ihm über den notwendigen Selbstbehalt hinaus verbleiben. (BGH NJW 2005, 1493).
Internationale Zuständigkeit
Für die Abänderungsklage des Unterhaltspflichtigen gegen einen in einem anderen EU-Land wohnhaften Unterhaltsberechtigten sind die Gerichte des anderen EU Mitgliedstaa-tes international zuständig, OLG Nürnberg NJW 2005, 1054.
Ehegattensplitting
Der steuerliche Vorteil aus dem 2.Ehegattensplitting kommt der ersten Ehe unterhalts-rechtlich nicht zugute, so das BVefG, ein Verheiratetenzuschlag auch nicht, so das OLG Hamm FuR 05, 332
Abzugsfähige Beiträge beim Unterhalt
Sowohl dem unterhaltsberechtigten als auch dem unterhaltspflichtigen Ehegatten ist grundsätzlich zuzubilligen, einen Betrag von bis zu 4 % ihrer jeweiligen Gesamtbrutto-einkommen des Vorjahres für eine - über die primäre Altersversorgung hinaus betriebene - zusätzliche Altersvorsorge einzusetzen, BGH, Urt.vom 11.5.2005, Az: XII ZR 211/02
Unterhalt nach Tod des Schuldners
Was von vielen übersehen wird: Stirbt der Verpflichtete einer Unterhaltsschuld, richtet diese sich dann gegen den Nachlass, u.U. beschränkt auf den sog. kleinen Pflichtteil, vgl. BGH NJW 01,828
Selbstbehalt des nichtehelichen Vaters
Der BGH hat nunmehr entschieden, dass dem unterhaltsverpflichteten Vater im Rahmen des Unterhaltsanspruchs der nichtverheirateten Mutter ein Selbstbehalt zusteht, der zwi-schen dem sog. angemessenen (derzeit 1.000 € für Erwerbstätige) und dem sog. not-wendigen (derzeit 840 € für Erwerbstätige) Selbstbehalt liegt. (BGH XII ZR 26/03, NJW 2005, 502)
Steuervorteil, Altersvorsorge
BGH, Urteil vom 11.5.2005, Az: XII ZR 211/02:
a) Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB wird geschuldet, wenn die
Anspruchsvoraussetzungen zur Zeit der Scheidung vorgelegen haben. Dass der Unter-haltsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht wird, ist ohne Bedeu-tung.
b) Für die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens des - wiederverheirateten - Unterhaltspflichtigen ist bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts ein gegebenenfalls vorhandener Splittingvorteil außer Betracht zu lassen und eine fiktive Steuerberechnung anhand der Grundtabelle vorzunehmen. Kindern aus einer früheren Ehe des Unterhalts-pflichtigen kommt demgegenüber der mit der Wiederverheiratung verbundene Steuervor-teil zugute.
c) Die von einem Unterhaltspflichtigen erbrachten Leistungen für ein Stiefkind haben bei der Bemessung des Unterhalts des geschiedenen Ehegatten und der aus einer früheren Ehe hervorgegangenen Kinder außer Betracht zu bleiben.
d) Zur Berücksichtigung des Wohnwertes eines zunächst im Miteigentum der Ehegatten stehenden Hauses, das der Unterhaltspflichtige im Rahmen der Teilungsversteigerung erworben hat.
e) Sowohl dem unterhaltsberechtigten als auch dem unterhaltspflichtigen Ehegatten ist grundsätzlich zuzubilligen, einen Betrag von bis zu 4 % ihrer jeweiligen Gesamtbrutto-einkommen des Vorjahres für eine - über die primäre Altersversorgung hinaus betriebene - zusätzliche Altersvorsorge einzusetzen.
Unterhalt für Vergangenheit
Grundsätzlich kann für die Vergangenheit Unterhalt nicht nachgefordert werden. Ver-schweigt allerdings ein bislang nicht leistungsfähiger Unterhaltsschuldner die Aufnahme einer Berufstätigkeit, ist er nach § 826 BGB schadensersatzpflichtig. (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2004, 1441)
Ehegattenunterhalt bei Wiederheirat
Die Vorschrift des § 1586 I BGB, nach der ein Anspruch auf nachehelichen Ehegattenun-terhalt bei Wiederheirat des Unterhaltsberechtigten entfällt, ist auf den Unterhaltsan-spruch der nichtehelichen Mutter gegen den Vater des nichtehelichen Kindes entspre-chend anzuwenden. (BGH XII ZR 183/02, NJW 2005, 503)
Fahrtkosten
Zum Unterhaltsrecht: Berufsbedingte Fahrtkosten sind im Unterhaltsrecht gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG unter Zugrundelegung einer (sämtliche Pkw-Kosten beinhaltenden) km-Pauschale von 0,25 EUR in Ansatz zu bringen, so das OLG Saarbrücken, MDR 2005, 635.
Pkw-Finanzierungskosten des Unterhaltpflichtigen
Der Unterhaltspflichtige kann statt der pauschal berechneten berufsbedingten Fahrtkos-ten die eheprägenden Finanzierungskosten eines Pkw geltend machen. Ein im Einzelfall zu schätzender privater Nutzungsanteil ist gegenzurechnen. (OLG Hamm, NJW-RR 2005, 515)
Heimliche Vaterschaftstests
Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht nicht zulässig. Mit diesem Urteil bestätigte der BGH die bereits bisher in der Rechtsprechung vorherrschende Meinung. Heimliche Tests verstießen gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes und seien damit rechtswidrig. Rechtswidrig erlangte Beweismittel dürfen in einem Prozess nicht verwendet werden. Ebenfalls klargestellt wurde vom BGH, dass heimliche Tests auch nicht dazu genutzt wer-den können, um ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft in Gang zu bringen. (BGH, XII ZR 60/03, XII ZR 227/03)
Anpassung von Verjährungsvorschriften
Im Dezember 2004 ist das Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Kraft getreten. Das Gesetz hebt zahlrei-che Sonderverjährungsfristen auf und dehnt damit den Anwendungsbereich der Regelver-jährung, die drei Jahre beträgt (§ 195,199 BGB), aus. Erstmals einer speziellen Verjäh-rungsfrist unterstellt werden Ansprüche auf Kapitalaufbringung und -erhaltung im Akti-engesetz sowie im GmbH-Gesetz und im Genossenschaftsgesetz.
Erkennbarkeit der Verkehrszeichen
Positives aus dem "Schilderwald": Die zuständige Behörde muss gewährleisten, dass straßenverkehrsrechtliche Ge- und Verbote erkennbar sind. Zweifel hinsichtlich der Er-kennbarkeit gehen zu Lasten der Behörde, falls sie eine Abschleppmaßnahme veranlasst hat. (OVG Münster, NJW 2005, 1142).
Widerruf
Bei einem Kauf auf Probe beginnt die Widerrufsfrist des Verbrauchers (gem. § 312 d BGB) erst, wenn der Kaufvertrag durch Billigung des Käufers für den Käufer bindend ge-worden ist, so der BGH. (BGH NJW 2005, 283)
Wissenszurechnung
Was ein Mitarbeiter einer Filiale weiß, ist auch dem Unternehmen (hier: einer Bank) als solches und anderen Filialen zur Kenntnis gelangt, BGH MDR 05, 764
Zusammenveranlagung der Ehegatten
Ein Ehegatte ist auch dann verpflichtet, einer von dem anderen gewünschten Zusam-menveranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen, wenn es zweifelhaft erscheint, ob die Wahlmöglichkeit nach § 26 I EStG besteht. Ausgeschlossen ist ein Anspruch auf Zu-stimmung nur dann, wenn eine gemeinsame Veranlagung zweifelsfrei nicht in Betracht kommt. (BGH NJW 2005, 1196)
Zusicherung des Kilometerstandes
Die Angabe des Kilometerstandes eines gebrauchten Pkws in einer privaten Kleinanzeige, die der Einleitung von Kaufverhandlungen dient, ist keine rechtlich verbindliche Zusiche-rung der tatsächlichen Laufleistung. Entsprechendes gilt auch, wenn in das Kaufvertrags-formular die vom Tacho abgelesene Zahl eingetragen wird, so das Kammergericht Berlin. (KG, NJW-RR 2005, S. 60)