14.12.01
Im neuen Schuldrecht werden die Verzugsregeln noch 1x reformiert: durch eine Mahnung oder z.B. eine Vereinbarung, einen Termin, kann der Verzug auch vor Ablauf von 30 Ta-gen begründet werden; ist der Zugang der Rechnung streitig, zählen die 30 Tage ab Empfang der Gegenleistung; ist kein Verbraucher beteiligt, steigt der Verzugszins auf Ba-siszins + 8, derzeit 11,62 % p.a.
21.12.01
Ab 01.01.2002 tritt neben vielen anderen neuen Gesetzen das "Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe" in Kraft: Der Auftraggeber einer Bauleistung muss 15% des Rechnungsbetrages an das Finanzamt abführen und haftet dafür! Dies gilt nur dann nicht, wenn der Unternehmer eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt (oder die Rechnungen desselben Unternehmers im Jahr weniger als 5000 Euro, resp. bei priva-ten Vermietern weniger als 15000 Euro ausmachen).
27.12.01
Uns hat vor Weihnachten ein Film im ZDF geärgert, in "Traumfrau mit Verspätung" wurde völlig falsch die Rechtslage bei einer Scheidung wiedergegeben. Es ist ausgeschlossen, dass bei einer Scheidung der Ehegatte Anspruch auf "seine" Hälfte eines wertvollen Ge-schenks (Immobilien, Geld) erheben kann. Wie eine Erbschaft zählt dies (vereinfacht ge-sagt) nicht zum Zugewinn, ein in der Geschichte dieses Films angeblich verschollener Vertrag über die Gütertrennung war also gar nicht notwendig.....
07.12.01
Der Bundestag hat am 15.11.01 dem Entwurf der Bundesregierung zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zugestimmt.
26.11.01
Das Umgangsrecht ist seit einigen Jahren als "Recht des Kindes" auf Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil ausgestaltet. Falls umgangsberechtigte, aber auch - ver-pflichtete Elternteil seine Umgangspflicht nicht freiwillig erfüllt, so kann dies schwer ge-richtlich durchgesetzt werden, da dies in der Regel nicht den Interessen des Kindes dient, vgl. OLG Nürnberg, Az: 7 UF 201/01.
29.11.01
Das Familiengericht Frankfurt am Main (Az: 401 F 6626/99) hat eine von uns lange ver-tretene Rechtsansicht bestätigt: Nach deutschem Recht hat zwar grundsätzlich der Ehe-gatte, der in der Ehezeit die höheren Rentenanwartschaften erworben hat, dem anderen Ehegatten die Hälfte der Differenz auszugleichen (Versorgungsausgleich), dies erfolgt in der Regel direkt über die Rentenversicherungsträger. Wenn dies allerdings dazu führt, dass die Ehefrau, die in der Ehezeit ausschließlich Anrechnungszeiten wegen Schwanger-schaft/Mutterschutz erworben hat, ausgleichspflichtig ist, so ist der Versorgungsausgleich auszuschließen, § 1587 c Nr. 1 BGB.
23.11.01
Der Inhaber eines Telefonanschlusses muss auch Rechnungen bezahlen, die durch Ver-bindung zu 0190-Nummern sehr hoch ausfallen, selbst wenn das zugrundeliegende Tele-fongespräch (Telefonsex) sittenwidrig ist. Der Telefondienstvertrag selbst ist wertneut-ral, der Netzbetreiber hat keinen Einfluss darauf, mit wem der Kunde in telefonischen Kontakt tritt und ob dieser Kontakt gegebenenfalls sittenwidrig ist. (BGH, Urteil vom 22.11.2001, AZ: III ZR 5/01) Nach der Legalisierung der Prostitution ist das ja auch klar.
23.11.01
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 20.09.2001, AZ: 10 U 27/01
Eine Frau aus Köln hat von der Erbin eines Verstorbenen vergeblich versucht, 25.000 DM einzuklagen. Die Frau hatte behauptet, der Mann habe ihr zu Lebzeiten im Jahre 1997 aus Dankbarkeit für die Betreuung durch sie einen Scheck über 25.000 DM gegeben, der bei seiner Hausbank einzulösen war. Sie habe den Scheck erst nach dem Tod des Mannes einlösen sollen. Kurz nach dessen Tod löste die Frau den Scheck im Januar 2000 ein. Der Betrag wurde ihr einige Tage später durch ihre eigene Bank gutgeschrieben. Drei Tage später, noch bevor die Hausbank des Erblassers den Scheck eingelöst hatte, wurde das Konto der Frau auf Veranlassung der Erbin wieder rückbelastet. Das Landgericht Essen hat die Klage gegen die Erbin auf Zahlung von 25.000 DM abgewiesen. Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung der Frau hat das Oberlandesgericht jetzt ebenfalls zurückge-wiesen.
Die Begründung:
Ein Einlösungsanspruch nach dem Scheckgesetz bestehe nicht. Das Scheckgesetz sehe vor, dass ein Scheck binnen acht Tagen zur Zahlung vorgelegt werden müsse (Art. 29 Abs. 1 ScheckG). Ein sogenannter Scheckbereicherungsanspruch bestehe ebenfalls nicht. Dieser setze eine wirksame Schenkung des Schecks voraus. Eine solche Schenkung und die damit verbundene Haftungszusage des Schenkers müsse notariell beurkundet wer-den. Da dies nicht erfolgt sei, sei der Schenkungsvertrag wegen Formmangels nichtig. Etwas anderes gelte nur, wenn die Schenkung bereits vollzogen sei. Dann sei der Form-mangel geheilt. Dafür sei Voraussetzung die Einlösung des Schecks durch die Hausbank des Schenkers. Lediglich die Gutschrift durch die eigene Bank der Frau sei nicht ausrei-chend, denn dies erfolge allein auf Grund der Rechtsbeziehung zwischen der Bank und ih-rer Kundin. Ein Anspruch aus dem Gesichtspunkt, dass die Erbin ungerechtfertigt berei-chert sei, scheitere bereits daran, dass sich der Scheckbetrag niemals im Vermögen der Klägerin befunden habe.
Quelle: Pressemitteilung OLG Hamm;
23.11.01
Das OLG Hamm wies in einem Fall, der uns wie ein Lehrstück aus dem wirklichen Leben vorkommt, darauf hin, dass ein Scheck binnen 8 Tagen eingelöst werden muss und, ge-schieht dies nicht, kein Anspruch aus Schenkung konstruiert werden könne.
19.11.01
Wer beim Abbiegen nur eine Hand am Steuer lässt und dadurch einen Unfall verursacht, handelt grob fahrlässig und kann daher auch von der Vollkaskoversicherung keinen Er-satz für den am eigenen Kfz entstandenen Schäden fordern (OLG Koblenz, 10 U 1088/00).
08.11.01
Verursacht ein Radfahrer einen Verkehrsunfall mit einem PKW deswegen, weil er sich auf dem Gehweg in falscher Fahrtrichtung einer unübersichtlichen Kreuzung genähert hat, so trifft ihn die Alleinschuld, den Autofahrer nicht einmal eine Mitschuld, so das OLG Celle, MDR 2001,1237
08.11.01
Will der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer geleistete Überstunden, für die ihm ein Ver-gütungsanspruch zusteht, abfeiert, so muss sich dies aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Individualabrede ergeben. Die einseitige Anordnung durch den Arbeitgeber genügt nicht, auch wenn der Arbeitnehmer nicht widerspricht. Das BAG (9 AZR 307/00) gab in einem solchen Fall der Klage eines Arbeitnehmers auf Zahlung der Überstundenvergü-tung statt.
08.11.01
Aus aktuellem Anlass ein Hinweis zur Schadensverteilung bei Verkehrsunfällen. Auch wenn kein Verschulden vorliegt, ist immer noch die sog. Betriebsgefahr zu prüfen: Nur wenn der Unfall für einen Verkehrsteilnehmer "unabwendbar" war, haftet der andere Verkehrsteilnehmer voll. So hat das OLG Celle, Az.: 14 U 117/00 entschieden, dass ein Autofahrer bei einem Verkehrsunfall, der von einer 9-jährigen Fahrradfahrerin allein ver-schuldet war, wegen der Betriebsgefahr zu 40 % mithaftet.
08.11.01
Der BGH (Az.: VIII ZR 13/01) hat erstmals über das Zustandekommen eines Kaufvertra-ges im Rahmen einer Internetauktion entschieden. Die Pressemitteilung finden Sie hier.
02.11.01
Trotz enger Sitzreihen in der Economy-Class besteht bei einer sogenannten Flugthrombo-se kein Schmerzensgeldanspruch gegen die Fluggesellschaft. So hat das LG Frankfurt am Main über eine Klage gegen Lufthansa entschieden, LG FFM, Urteil v. 29.10.2001, AZ: 2-21 O 54/01.
26.10.01
Bürgschaften, insbesondere selbstschuldnerische Bürgschaften bergen ein hohes Risiko. Man muss sich klar machen, dass eine Bürgschaft oft dann gefordert wird, wenn die sonstigen Sicherheiten nicht ausreichen. Banken beurteilen Fragen des Geldes und der Rendite meist nüchtern und objektiv und wer bürgen soll, muss sich fragen, ob er diese Dinge tatsächlich besser beurteilen kann. Er wird im sonst nur mit einem Rückgriff auf den Schuldner dastehen, der ihm nichts nützt. Nur in den seltensten Fällen gelingt es Bürgen, sich aus diesen Stricken zu befreien. Wir hatten den Fall einer Unternehmersgat-tin die nie über ein eigenes Einkommen verfügt hatte, trotzdem aber bürgen sollte, er-folgreich zu Ende führen können. Die erforderlichen Vorraussetzungen werden jedoch nicht die Regel sein.
24.10.01
Einem Motorradfahrer, der versucht hat einen Zusammenstoß mit einem kleinen Tier (z.B. einem Hasen) durch Ausweichen oder Abbremsen zu vermeiden und dadurch einen Unfall verursacht hat, ist in der Regel keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, die Voll-kaskoversicherung muss zahlen. So hat das OLG Hamm, Az.: 6 U 209/00 entschieden. Anders ist dies beim Autofahrer !
Pflichtteil
Derjenige, der durch ein Testament enterbt wurde, muss innerhalb von drei Jahren seit Kenntnis vom wesentlichen Inhalt des Testaments sein Pflichtteilsrecht gelten machen, anderenfalls verjährt auch dieser Anspruch. Dies hat zuletzt das OLG Koblenz, Az.: 1 U 1557/98, bestätigt. Zögern Sie also nicht zu lange......
22.10.01
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich mit der sog. "Europa AG" auf eine einheitliche europäi-sche Rechtsform geeinigt. Danach soll es Unternehmen mit einem Kapital von mind. € 120.000,- künftig möglich sein, europaweit als eine Gesellschaft aufzutreten, ohne sich in jedem einzelnen Staat registrieren lassen zu müssen. Dass die Rechte der Beschäftigten hierdurch nicht eingeschränkt werden, wurde ebenfalls mit geregelt. Bis 2004 sollen demnach die nationalen Vorschriften umgesetzt sein.
17.10.01
Allgemeine Informationen zur seit 01.09.2001 in Kraft getretenen Mietrechtsreform er-halten Sie auch unter www.mietrecht4free.de. Wir beraten Sie gerne im Einzelfall.
15.10.01
Schenkungen, die ein Ehegatte während der Ehezeit von seinen Eltern erhält, können im Zugewinnausgleichsverfahren seinem Anfangsvermögen zugerechnet werden. Dies gilt aber dann nicht, so das OLG Karsruhe, Az. 5 WF 14/01, wenn die Zuwendung der De-ckung des laufenden Lebensunterhaltes dient. Im entschiedenen Fall hatte die Eltern ih-rem Sohn einen PKW geschenkt, den er für die Fahrten zur Arbeit benötigte.
19.10.01
Der VGH Baden-Württ. befand: In sogenannten Scheidungshalbwaisenfällen liegt ein wichtiger Grund für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nur dann vor, wenn sich diese Änderung für das Wohl des Kindes als erforderlich erweist. Bloße Förderlichkeit für das Kindeswohl genügt dagegen nicht, Entscheidung v. 22.02.2001, AZ 1 S 929/00. (Frag' 2 Juristen nach dem Unterschied und du kriegst 3 Antworten....)
19.10.01
Das BAG hat am 27.06.01 zu einer immer wieder auftauchenden Frage entschieden, dass ein Kurierdienstfahrer, der allein entscheidet, ob, wann und in welchem Umfang er tätig werden will, und für ausgeführte Frachtaufträge das volle vom Auftragsgeber zu leistende Entgelt erhält, kein Arbeitnehmer des Unternehmens ist, das die Frachtaufträge annimmt und an die Kurierdienstfahrer weitergibt. (5 AZR 561/99)
09.10.01
Keine Frage, dass sie kommt, aber was bringt die Schuldrechtsreform? Das ist zu um-fangreich, um an dieser Stelle erörtert zu werden, lesen Sie aber doch nach, was das BJM dazu schreibt (.pdf Datei). Mehr denn je müssen Sie sich darauf verlassen können, dass Ihr Rechtsbei- auf dem neuesten stand ist.
05.10.01
Eine geheime Video-Aufzeichnung von Mitarbeitern verletzt deren Persönlichkeitsrechte; selbst wenn durch die Videoaufzeichnung ein Diebstahl der Mitarbeiterin dokumentiert wird, darf der Arbeitgeber darauf keine Kündigung stützen. Dies hat das LAG Hamm kürzlich bestätigt, Az.: 11 Sa 1524/00.
02.10.01
Ein Fallbeispiel zum Weisungsrecht des Arbeitgebers: gemäß der Entscheidung des BAG vom 27.09.01, AZ: 6 AZR 577/00, ist " Regen machen " gleichzusetzen mit Schlagzeug spielen. Ein Musiker hatte - erfolglos - auf zusätzliche Vergütung geklagt, weil er als aus-gebildeter Schlagzeuger nicht ein mit kleinen Steinchen gefülltes Rohr bedienen wollte, dies sei Sache einer Aushilfe oder eines Geräuschspezialisten.
01.10.01
Durch das neue Schuldrecht wird das Recht der Leistungsstörungen völlig neu normiert. Gemäß dem vorliegenden Entwurf kommt es nur noch darauf an, ob eine Pflichtverlet-zung vorliegt, gegebenenfalls, ob der Schuldner diese zu vertreten hat. In Zukunft wird die Wandelung durch das Recht zum Rücktritt ersetzt und auch der Fehlerbegriff wird neu, anhand der vertraglichen Vereinbarungen definiert. Verschlechterungen sind hier-durch nicht zu erwarten, denn jede Vertragspartei behält eine faire Chance, wie Pflicht-verletzung zu korrigieren.
Wir haben schon auf die in Zukunft verlängerten Verjährungsfristen hingewiesen. Im Ein-zelnen können diese durch Vertrag verkürzt werden. Dies erscheint uns sachgerecht in Fällen des Verkaufs einer gebrauchten Sache oder aber bei Dingen des täglichen Gebrauchs (Verbrauchsgüterkauf). Hier vernünftig und wirksam Regelungen zu treffen, die nicht zugleich gegen die zukünftigen §§ 307ff BGB(-E) verstoßen, bedarf der anwaltli-chen Beratung.
25.09.01
Wird eine Wohnung verkauft, haftet der Käufer dem Mieter ab sofort für die Rückzahlung der Kaution, der frühere Vermieter haftet ebenfalls, § 566 a BGB.
Wir weisen daneben auf zwei Urteile hin, die sich ebenfalls mit Kautionen befassen: das LG München hat entschieden, dass dem Mieter nicht die Möglichkeit genommen werden darf, die Kaution in Raten zu bezahlen, wird dagegen verstoßen, so ist die gesamte Kau-tionsabrede unwirksam; NJW-RR 2001, 1230. Nach AG Frankfurt, gleiche Fundstelle, hat der Mieter Anspruch darauf, dass der Vermieter Auskunft darüber erteilt, wie er die Kau-tion angelegt hat, dies umfasst gegebenenfalls die Kontonummer und die mit der Bank vereinbarte Kündigungsfrist.
21.09.01
Der Grundwehrdienst soll von 10 auf 9 Monate verkürzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (14/6881) vorgelegt. Künftig soll zudem die Möglichkeit beste-hen, diese Dienstzeit je nach Bedarf der Streitkräfte am Stück oder in Abschnitten abzu-leisten.Laut Regierung führt dies auch zu einer Verkürzung des Zivildienstes von elf auf zehn Monate.
19.09.01
Angesichts des Wetters in den letzten Tagen möchten wir auf das Urteil des OLG Mün-chen vom 21.11.2000 Az.: 5 U 2889/00 verweisen: Trotz Kälte ist der Vermieter von Bü-roräumen nicht verpflichtet, für eine höhere Raumtemperatur als 20 Grad Celsius zu sor-gen....
01.09.01
Der neue Basiszinssatz lautet nun 3,62% p.a. Die Verzugszinsen gem. § 288 BGB betragen daher 8,62% p.a. (bis 31.08.01: 9,26 %) www.basiszinssatz.de
28.08.01
Haftpflichtversicherer haben nach Eingang der Aufforderung, den Schaden aus einem Verkehrsunfall zu regulieren, das Recht, ihre Einstandspflicht innerhalb eines Zeitraums von 4 bis 6 Wochen zu prüfen; vor Ablauf dieser Prüfungsfrist ist es in der Regel nicht angebracht, Schadensersatzansprüche gerichtlich gelten zu machen. Dies hat das OLG Rostock, Az.: 1 W 338/98 erneut bestätigt. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld, falls die Haftpflichtversicherung nicht sofort nach Erhalt unseres Anspruchsschreibens zahlt, werden uns aber selbstverständlich trotzdem um eine Regulierung noch vor Ablauf der Prüfungsfrist bemühen.
09.08.01
Ab 01.01.02: die Zivilrechtsreform wirft ihre Schatten voraus. Vielleicht nicht das wich-tigste, aber ganz neu und für viele überraschend: Die Verjährungsfrist beträgt dann ein-heitlich 3 Jahre, zu Ausnahmen und Regeln fragen Sie Ihren Rechtsanwalt
02.08.01
Wenn nicht gerade "Bladenight" ist: Inline-Skater müssen Fußgängerwege benutzen, dort gelten für sie die Vorschriften für Fußgänger. Das OLG Koblenz hat darum die Klage einer Skaterin, die auf dem Gehweg über eine Unebenheit (hervorgerufen durch Baumwurzel unter dem Asphalt) gestürzt war, abgewiesen; die Skaterin musste auf Unebenheiten ge-fasst sein. Näheres dazu hier. Wir wünschen Ihnen trotzdem Viel Spaß beim Skaten und einen weiterhin schönen Sommer...
17.07.01
Fritz B. Simon ist u.a. Professor für Führung und Organisation und hat in der SZ vom 14./15.07. etwas interessantes ("Die Macht des Verlierers") geschrieben, wenn wir ihn richtig verstehen: Gewinnen und Verlieren sind Resultate aus Wettkämpfen, Spielen also, die ja irgendwann enden. "Das Spiel ist aus" und "Neues Spiel, neues Glück" sagt man/frau. Denkt man aber in sozialen oder wirtschaftlichen Zusammenhängen lautet die Alternative nicht mehr Gewinnen oder Verlieren, sondern Ewiger Kampf oder friedliche Einigung. Seine Folgerung ist die gleiche, wie im Mediationsansatz: "Das Aufgeben der Idee, irgendwann doch noch den totalen Sieg zu erringen, ist keine Frage des 'Gutmen-schentums', sondern nüchterner Kalkulation."
30.07.2001
In der Praxis völlig verkannt wird die Funktion des Rechtsanwalts als Gütestelle, soweit er als einvernehmliche Schlichtungsstelle angerufen wird, Art. 3, 5 BaySchlG. Hierbei können Konflikte von beliebig großer Tragweite verhandelt werden, die im Idealfall dann in einen Vergleich münden. Dieser Vergleich ist gem. § 794 Abs.1 Ziff.1 ZPO ein voll-streckbarer Titel !
23.07.2001
Am kommenden Mittwoch, den 25.07.2001, treten Rabattgesetz und Zugabeverordnung außer kraft, Preisnachlässe sind über die bekannten 3 % Skonto hinaus möglich.
16.07.2001
Das Kindergeld für das erste und zweite Kind erhöht sich ab 01.01.2002 von je 270 DM auf 154 EUR (ca.. 301 DM). Außerdem wird der Kinderfreibetrag auf 1.824 EUR je Eltern-teil erhöht sowie ein Freibetrag in Höhe von 1.080 EUR je Elternteil für alle zu berück-sichtigenden Kinder auch über das 16. Lebensjahr hinaus eingeführt..
26.06.2001
Zeitmietverträge können ab 01.09.2001 für jede beliebige Zeitdauer abgeschlossen wer-den, allerdings müssen Sie bei Abschluss eines befristeten Mietvertrages den Befris-tungsgrund im Mietvertrag schriftlich aufnehmen. Wir beraten Sie hierzu gerne individu-ell.
22.06.2001
Mietrechtsreform II: Bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann der Mieter künf-tig 2 Monate nach Rechtshängigkeit eines Räumungsrechtsstreit seine Zahlungen nach-holen (bisher: 1 Monat), die Kündigung des Vermieters wird dadurch unwirksam.
Seit 01.09.2001 gelten folgende Kündigungsfristen im Mietrecht:
Mietdauer Kündigungsfrist für Mieter Kündigungsfrist für Vermieter
bis 5 Jahre 3 Monate 3 Monate
5 bis 8 Jahre 3 Monate 6 Monate
ab 8 Jahre 3 Monate 9 Monate
Allerdings: Sind in einem schon bestehenden Mietvertrag ausdrücklich die längeren Fris-ten für eine Kündigung des Mieters vereinbart, gelten sie - zugunsten des Vermieters - weiter.
13.06.2001
Der Bundesgerichtshof hat heute die neuere Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes München in Fällen, in denen der unterhaltsberechtigte Ehegatte erst nach der Eheschei-dung eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, bestätigt: Der Unterhaltsbedarf errechnet sich auch in solchen Fällen aus dem zusammengerechneten Einkommen beider Parteien - ob-wohl während der Ehe nur das Einkommen des anderen Ehegatten zur Verfügung stand; damit erhöht sich in den meisten Fällen der Ehegattenunterhalt. (Näheres erfahren Sie in der Pressemitteilung des BGH bzw. in der Entscheidung selbst). Es empfiehlt sich daher, bereits im Vorfeld einen Ehevertrag abzuschließen, wodurch diese Gesetzeslage geändert werden kann. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell. Ein Beispiel zu den Konsequenzen der geänderten Rechtsprechung
08.06.2001
Ab 01.07.2001 gelten neue Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Bayern.
16.05.2001
Es kommt nicht selten vor, dass ein Auftragnehmer für seinen Auftraggeber Bestellungen vornimmt und gelegentlich bestreitet im weiteren Verlauf des Geschehens der Auftragge-ber seine Verantwortung für diesen Subauftrag oder er wird gar zahlungsunfähig. Zu der Frage, ob der Auftragsnehmer haftet, öffnet das OLG Saarbrücken (NJW-RR 2001, 453) möglicherweise einen interessanten Ausweg: der Vertreter haftet dann nicht, wenn der andere Teil den Mangel der Vertretungsmacht hätte kennen müssen, was schon bei jeder fahrlässigen Unkenntnis der Fall ist. Diese liegt vor, wenn die Umstände des Falles den Vertragspartner veranlassen hätten müssen, sich danach zu erkundigen, ob der Vertreter die zumindest stillschweigend behauptete Vertretungsmacht tatsächlich hat. Dies sei bei bedeutsamen und mit einem zusätzlichen Aufwand verbundenen Änderungen der Fall. Was für die Änderung eines Auftrages gilt, muss erst recht für die Auftragserteilung selbst gelten.
... wenn ein langfristiger Mietvertrag geschlossen wurde. Grundsätzlich gilt, dass Verträ-ge eingehalten werden müssen. Der Vermieter behält seinen Erfüllungsanspruch auch dann, wenn er die Wohnung für weniger Geld weitervermietet, LG Erfurt, Urteil vom 28.04.00. Immer wieder erhebt sich auch die Frage, ob man in solchen Fällen durch das Stellen von drei Nachmietern aus dem Mietvertrag herauskommt. Dies gelingt nach gel-tendem Recht selten. Zunächst muss ein anerkennenswerter Grund vorliegen, damit überhaupt die Freistellung aus dem Mietverhältnis verlangt werden kann, sodann trägt der Mieter das volle Risiko, dass ein Nachmieter den Vertrag bis zum Ende der vorgese-henen Laufzeit zu den exakt gleichen Bedingungen übernimmt und es auch tatsächlich zu einem solchen Vertrag kommt. Für den Mieter ist also nicht Konfrontation angesagt, son-dern Schmusekurs.
11.05.2001
Es ist nicht zulässig, wenn ein Mieter gegen Ende der Mietzeit die Mieten einfach mit der Kaution aufrechnet und „abwohnt“. Der Vermieter kann dem sofort mit einem Mahnbe-scheid begegnen, LG München I vom 17.07.96.
Ein besonders schwieriges Kapitel im Mietrecht ist die Frage von Kündigungen des Miet-verhältnisses insbesondere dann, wenn ein langfristiger Mietvertrag geschlossen wurde. mehr..
02.05.2001
Es muss dringend davor gewarnt werden, Kündigungen nur zu faxen oder auch sonst bei Erklärungen, die rechtsgestaltende Wirkungen haben, als Vertreter nur eine gefaxte Vollmacht des Vertretenen vorzulegen. So entschieden zur Anmeldung von Ersatzansprü-chen im Reisevertragsrecht durch den BGH, MDR 2001, 381. Dies wird sich voraussicht-lich auch in Zukunft nicht bei der neuen "Textform" ändern.
30.04.2001
Wenn ein noch nicht sieben Jahre altes Kind mit Erlaubnis seiner Eltern in einer ihm be-kannten Spielstraße Fahrrad fährt und sein Fahrrad beherrscht, sind seine Eltern nicht zu einer Beaufsichtigung verpflichtet (OLG Hamm, Urt. v. 09.06.2000, MDR 2000, 1373). Bei einem Unfall haften die Eltern darum nicht für ihr Kind.
26.04.2001
Der BGH grenzt in einer Entscheidung zum Schadensersatz bei Verdienstausfall zwischen nicht anzurechnenden Maßnahmen der sozialen Sicherung und Fürsorge und einem Vor-ruhestandgeld ab, NJW 2001, 1274
26.04.2001
Wer nach Möglichkeiten von Beihilfen und Subventionen sucht, findet ein öffentliches
Verzeichnis staatlicher Hilfen in den einzelnen EU-Ländern unter www.europa.eu.int
24.04.2001
Das LG München I, Az.: 19 O 8647/00 hat erstmals in der Rechtsprechung deutscher Ge-richte dem Opfer eines Verkehrsunfalles ein Schmerzensgeld in Millionenhöhe zugespro-chen. Die Pressemitteilung des LG München I finden Sie hier.
23.04.2001
Wenn Schwiegereltern dem Schwiegerkind einen wesentlichen Beitrag zu dessen Haus-grundstück leisten, weil die Eheleute, also auch ihr eigenes Kind, ohnehin zusammen dort leben (werden), die Ehe jedoch scheitert, haben sie u.U. einen Anspruch gegen das Schwiegerkind. Nach einem Urteil des OLG Koblenz, Az.: 3 U 530/99 gilt dies nun auch für Eltern, die im Vertrauen auf den Bestand der Lebensgemeinschaft Leistungen an den nichtehelichen Partner ihres Kindes erbracht haben.
Nach dem Scheitern der Ehe haben die Partner ggf. auch Ansprüche gegeneinander aus der Zeit, in der sie noch nicht miteinander verheiratet, nicht einmal verlobt waren - z.B. für Investitionen in die im Alleineigentum des anderen Partners stehende Immobilie. Dies hat erneut das OLG Celle mit Beschluss vom 29.06.1999, NJW-RR 2000, 1675) bestätigt.
20.04.2001
Nach der Rechtsprechung des OLG Celle, Az.: 19 UF 253/00 kann ein Elternteil auch ge-gen seinen Willen zum Umgang mit dem Kind angehalten werden. Umgang ist ein Recht des Kindes, das die Eltern verpflichtet. Ob ein erzwungener Umgang mit dem "unwilligen" Elternteil dem Kindeswohl tatsächlich entspricht, erscheint uns jedoch zweifelhaft.
18.04.2001
Einen Kfz- Insasse, der den Gurt nicht angelegt hat, trifft bei Verletzung durch einen Un-fall grundsätzlich ein Mitverschulden, selbst wenn das Fahrzeug verkehrsbedingt kurzzei-tig steht. Dies hat der BGH, Az.: VI ZR 411/99 erneut bestätigt.
19.04.2001
Verweigert der Vermieter dem Lebensgefährten des Mieters den Zugang zur Mietwoh-nung, so kann dieser die Miete mindern, so das LG Gießen, Az.: 1 S 433/99.
18.04.2001
Wenn der Vermieter auf ein Schreiben des Mieters, in dem dieser ihn allgemein darum bittet, die Wohnung an einen solventen Dritten unterzuvermieten, nicht reagiert, sei dies nach der Rechtsprechung des LG Berlin, Az.: 64 S 237/00 als Verweigerung der Unter-vermietung zu werten, der Mieter zur Kündigung berechtigt.
17.04.2001
Ein langjähriger Streit in Literatur und Rechtsprechung ist nun durch den BGH, Az.: II ZR 331/00 entschieden: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig, soweit sie am Rechtsverkehr teilnimmt und dadurch eigene Rechten und Pflichten begründet. Sie ist in einem solchen Fall auch im Zivilprozess partei- und prozessfähig (nicht nur die Gesell-schafter).
02.04.2001
Erneut zum Bankrecht: Mit einer sehr ausführlichen Begründung geht das LG München II auf die Frage ein, dass ein Darlehensnehmer nur unter sehr engen Voraussetzungen die Modifizierung eines mit fester Laufzeit geschlossenen Vertrages verlangen kann.
23.03.2001
„Mitgefangen mitgehangen“ glaubt ein Ehegatte des öfteren, wenn der andere Ehegatte hohe Schulden aufgenommen hat und keinen Ehevertrag mit Gütertrennung geschlossen wurde. Furcht vor dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft besteht auch deshalb, weil ja im Fall der Scheidung derjenige, der mehr an Vermögen habe, dem an-deren die Hälfte abgeben müsse.
Die tatsächlichen Auswirkungen der üblichen Güterstände finden Sie im nachfolgenden Überblick:
Zugewinngemeinschaft Gütertrennung
Zustandekommen gesetzlicher Güterstand notarieller Vertrag
Grundsatz Jeder Ehegatte bleibt Eigen-tümer seines Vermögens, in der Ehe kann er weiterhin für sich allein Eigentum er-werben. Schulden des einen Ehegatten wirken sich nur dann im Verhältnis zum Gläubiger auf den anderen Ehegatten aus, wenn dieser eine Unterschrift geleistet hat. Ausnahmen gelten für Geschäfte zur angemesse-nen Deckung des Lebensb edarfs bis zur Trennung der Ehegatten wie Zugewinngemeinschaft
Scheidung Der Ehegatte, der in der Ehe den größeren Zugewinn er-wirtschaftet hat, hat dem anderen auf dessen Antrag die Hälfte der Differenz aus-zugleichen (Zugewinnaus-gleich). Verglichen wird das Vermögen der Ehegatten jeweils bei Beginn (Heirat) und bei Ende der Ehe (Zu-stellung des Scheidungsan-trages). Ein negatives Ver-mögen kennt das Gesetz dabei nicht. Zugewinnausgleich findet nicht statt.
Tod eines Ehegat-ten,Testament existiert nicht Der überlebende Ehegatte erbt neben Abkömmlingen des Verstorbenen zu ½. Der überlebende Ehegatte erbt grsl. neben Abkömmlin-gen des Verstorbenen zu ¼, wenn nur ein oder zwei Kin-der vorhanden sind, neben diesen zu je gleichen Teilen.
Daneben existiert noch der, ebenfalls durch notariellen Vertrag mögliche, Güterstand der Gütergemeinschaft. Wegen der mit ihm verbundenen Nachteile ist dieser Güterstand je-doch kaum mehr vertreten, weshalb wir an dieser Stelle nicht darauf eingehen wollen Einzelheiten, insbesondere Modifikationsmöglichkeiten der oben erläuterten Güterstände durch Ehevertrag aufgrund Ihrer persönlichen familiären und wirtschaftlichen Verhältnis-se, erfahren Sie bei uns in Ihrer individuellen Beratung nach Vereinbarung eines Ter-mins.
22.03.2001
Aus aktuellem Anlass weisen wir nochmals darauf hin: wenn Sie keine Gütertrennung vereinbart haben, bedeutet das nicht, dass bei Trennung / Scheidung das gesamte Ver-mögen zu teilen ist. Sie bleiben Eigentümer Ihres Vermögen; allerdings muss der Ehegat-te, der in der Zeit von Heirat bis Zustellung des Scheidungsantrages den größeren Zuge-winn in seinem Vermögen erwirtschaftet hat, dem anderen die Hälfte der Differenz aus-gleichen. Dieser Ausgleich entfällt bei Gütertrennung. Mehr dazu erfahren Sie hier.
16.03.2001
Die von uns am 31.01.01. angesprochene Entscheidung des BGH zum Bankrecht wird von den Amtsgerichten bereits angewandt, das AG München lässt die fristenkongruente Berechnung mit unterschiedlichen Zinssätzen zu und sah im konkreten Fall keinen An-lass, von der Bank eine Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen zu fordern.
13.03.2001
BGB §§ 166, 242, 253, 238, 603
1. Wird der Vermittler einer Immobilie gleichzeitig als Kreditvermittler tätig, so hat die kreditgebende Bank für dessen Verhalten nur insoweit einzustehen, als er mit ihrem Wis-sen und Wollen Aufgaben wahrnimmt, die typischerweise zum Pflichtenkreis der finanzie-renden Bank gehören.
2. § 18 KWG begründet keine Aufklärungspflicht der Bank hinsichtlich einer möglichen fi-nanziellen Überforderung des Kreditnehmers.
3. Der Umstand, dass eine Bank den Kaufpreis für die Gesamtliegenschaft des früheren Eigentümers finanziert, begründet keinen Wissensvorsprung hinsichtlich des tatsächli-chen Wertes der nach Teilungserklärung entstandenen einzelnen Eigentumswohnung.
4. Eine Aufklärungspflicht der Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs besteht beispielsweise, wenn sie im Besitz eines dem Kunden nicht zugänglichen Gutachtens ist, aus dem sich ergibt, dass versteckte Mängel vorhanden sind.
5. Die erkennbare geschäftliche Unerfahrenheit des Darlehensnehmers begründet unter dem Gesichtspunkt eines „allgemeinen Wissensvorsprungs" der Bank keine besondere Aufklärungspflicht.
6. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG schließt einzelne Vorschriften des VerbrKrG für Realkredite aus, lässt aber die grundsätzliche Subsidiarität des HWiG gemäß § 5 Abs. 2 unberührt.
3. Die vom Kreditnehmer aus einem Finanzierungsvermittlungsvertrag, den er auf eigene Initiative geschlossen hat, zu zahlende Provision, zählt nicht zu den nach § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 VerbrKrG anzugebenden Kosten des Kredits.
OLG München, AZ: 17 U 2317/00, Urteil vom 4. September 2000; WM Heft 5/2001 S. 253
13.03.2001
Das OLG München hat in einem Urteil vom 04.09.00 nochmals festgelegt, wie weit die Verbraucherrechte gegenüber einer Bank bei einer Immobilienfinanzierung reichen. Kli-cken Sie, um die Leitsätze zu sehen.
22.02.2001
Auch wenn nach einem Verkehrsunfall "alles klar" scheint:
- dokumentieren Sie die Stellung der Fahrzeuge und den Schaden an beiden Fahrzeugen durch Photos (es empfiehlt sich, immer eine Kleinbildkamera - mit Film - im Fahrzeug mit sich zu führen)
- holen Sie ggf. die Polizei, insbesondere, wenn kein unbeteiligter Zeuge den Unfall beo-bachtet hat - der Unfallgegner kann das, was er Ihnen gegenüber zunächst zugibt, später bestreiten.....
- lassen Sie sich nicht auf eine "Rundumversorgung" durch die Haftpflichtversicherung des Gegners ein. mehr
Sie hatten einen Verkehrsunfall und es trifft Sie offensichtlich keine Schuld? Dokumen-tieren Sie trotzdem den Schaden, holen Sie ggf. die Polizei und suchen Sie einen Rechts-anwalt auf.... mehr
Nach einem Verkehrsunfall versucht die Haftpflichtversicherung des Gegners häufig, den Schaden direkt mit dem Geschädigten zu regulieren, es wird eine sogenannte "Rundum-versorgung" angeboten, der Geschädigte brauche sich um nichts mehr zu kümmern. Wir raten davon ab, auf ein solches Angebot einzugehen: das Interesse der Versicherungen ist es, den Schaden gering zu halten, reguliert wird im Zweifel nur, was geltend gemacht worden ist. Die Kosten eines Rechtsanwaltes, der Sie im Einzelfall berät und Ihre Interes-sen vertritt, sind auch dann von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen, wenn der Unfallhergang klar ist.
21.02.2001
Unterliegt die Ehebeendigung italienischem Recht, was im einzelnen zu prüfen ist, und ist die Fortsetzung des ehelichen Zusammenlebens der Parteien entweder von beiden nicht mehr gewünscht oder unerträglich geworden, spricht auf einen entsprechenden Antrag das Familiengericht gem. Art. 150,151 Codice Civile die Trennung von Tisch und Bett "separazione personale" aus. Erst dann beginnt die Trennungszeit von mindestens drei Jahren, an deren Ende gem. Art. 3 des Gesetzes No. 898 v. 01.12.1970 in der Fassung des Gesetzes No. 74 v. 06.03.1987 die Ehe der Parteien aufgelöst, „geschieden“ wird.
20.02.2001
Bundesgerichtshof beanstandet Entgeltklausel einer Bank
Der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Klage einer Verbraucherzentrale entschieden, dass eine Bank eine Klausel, nach der die Kunden für die Benachrichtigung über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften sowie über die Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen mangels Deckung bestimm-te Entgelte zu entrichten haben, im Geschäftsverkehr mit Privatkunden in ihrem Preisver-zeichnis nicht verwenden darf.
Beide Vorinstanzen hatten die beanstandete Entgeltklausel gebilligt. Das Berufungsge-richt hatte dies insbesondere damit begründet, dass die Benachrichtigung der Kunden in deren Interesse liege und daher ein berechtigtes Interesse der beklagten Bank an einer Vergütung anzuerkennen sei.
Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Verbraucherzentrale deren Klage statt-gegeben und die Unvereinbarkeit der Entgeltklausel mit § 9 AGBG festgestellt. Dabei hat er im Anschluss an zwei Urteile aus dem Jahre 1997 , in denen er bereits Klauseln über Vergütungen bei Nichtausführung von Daueraufträgen und Überweisungen sowie Nicht-einlösung von Schecks und
Lastschriften mangels Deckung beanstandet hatte, u.a. ausgeführt:
Die beklagte Bank erfülle mit der Benachrichtigung der Kunden im Falle der Nichteinlö-sung von Lastschriften und Schecks in aller Regel sowie im Falle der Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene Rechtspflicht, die ihr als Nebenpflicht aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden erwachse. In der Erfüllung derartiger vertraglicher Nebenpflichten liege keine nach all-gemeinen Rechtsgrundsätzen gesondert vergütungsfähige Sonderleistung gegenüber dem Kunden. Die Entgeltklausel der beklagten Bank sei daher in diesen Fällen mit we-sentlichen Grundgedanken der Rechtsordnung unvereinbar und benachteilige die betrof-fenen Kunden in unangemessener Weise.
Urteil vom 13. Februar 2001 - XI ZR 197/00
Karlsruhe, den 13. Februar 2001
(Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 6/2001 v. 13.02.2001)
20.02.2001
Der BGH hat auf die Klage einer Verbraucherzentrale entschieden, dass eine Bank für die Benachrichtigung über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften sowie über die Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen mangels Deckung keine Entgel-te verlangen darf. mehr/Pressemitteilung
19.02.2001
Auch heute noch bleibt eine Entscheidung des BGH zur Vorauszahlung der (Wohnraum-)Miete aktuell, da viele Mietverträge aus einer Zeit stammen, als das Zusammenwirken mit einem Aufrechnungsverbot noch nicht erkannt worden war. Eine Kollision führt dazu, dass die Miete im Nachhinein zu zahlen ist. Man muss bei einer fristlosen Kündigung we-gen Zahlungsverzug also vorher genau die Rechtslage prüfen.
15.02.2001
Wenn nicht-eheliche Lebenspartner gemeinsam eine Wohnung mieten, gründen sie inso-weit, ohne dies ausdrücklich so zu nennen, eine Gesellschaft (bürgerlichen Rechts). Bei der Trennung haben sie gegenseitig Anspruch auf gemeinsame ordentliche Kündigung und können die Zustimmung des jeweils anderen Partners einklagen. AG Kiel NJW-RR 01, 154
15.02.2001
Im Falle einer alters- und gesundheitsbedingten Kündigung des Mieters kann er/sie - auch nach bisherigem Recht - sich darauf berufen, dass die Kündigungsfrist nur drei Mo-nate sein darf. Die Berufung auf eine längere Kündigungsfrist ist treuwidrig. AG Calw NJW-RR 01, 153
13.02.2001
Erwartet ein Ehepartner aus einem außerehelichen Verhältnis ein Kind, kann der andere Ehepartner schon vor Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung begehren. So verstehen wir eine Entscheidung des OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1389. Dort wurde dies zuguns-ten eines Ehemannes entschieden, da er auf diese Weise die Vaterschaftsvermutung nach § 1599 BGB ausschließen konnte.
14.02.2001
Die bloße Anwesenheit am Arbeitsplatz reicht nicht aus, um Überstunden bezahlt zu be-kommen. Arbeitnehmer müssen vielmehr bei der Forderung nach Bezahlung ihrer Über-stunden Art und Umfang ihrer Tätigkeit nachweisen. (LAG Frankfurt am Main,
Az: 3 Sa 1999/99).
01.01.2001
Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge ist in Kraft getreten. Ein Ar-beitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und dessen Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, hat nun einen Anspruch auf Teilzeit-arbeit, es sei denn, betriebliche Gründe stehen entgegen. Dabei muss ihm der entspre-chende Anteil des Arbeitslohnes eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Kollegen ge-zahlt werden, eine Schlechterstellung ist unzulässig.
09.02.2001
Die Verpflichtung, Überstunden zu machen, muss im Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart sein, wenn sich der Arbeitgeber später darauf berufen will. Dies folgt aus dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, Az.: C-350/99.
01.02.2001
Handys und Autotelefone ohne Freisprechanlage dürfen ab sofort nur noch benutzt wer-den, wenn das Fahrzeug steht und der Motor abgeschaltet ist. Ab 01.04.2001 droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von DM 60,00.
01.01.2001
Ab dem 1.Januar 2001 wird Kindergeld auf den Kindesunterhalt in den unteren fünf Ein-kommensgruppen der "Düsseldorfer Tabelle" nur noch bis zur Höhe des sog. Existenzmi-nimums angerechnet. Aus unserer Tabelle sehen Sie die Veränderungen beim Unterhalt für ein erstes /zweites Kind (Kindergeld DM 270,00).
06.02.2001
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass ein Ehevertrag unwirksam ist, der die Mutter der ehelichen Kinder zu stark benachteiligt. (1BvR 12/92)
08.02.2001
Diese Klausel eines Go-Kart Betreibers ist unwirksam: „Für sämtliche Beschädigungen an dem gemieteten Fahrzeug, die durch eigenes oder Fremdverschulden entstehen, haftet von der Übernahme bis zum Verlassen der Boxengasse der Mieter“ (AG Rheine, 3 C 40/00, NJW-RR 2000, 1587). Also empfiehlt es sich auch im Freizeitbereich, das „Klein-gedruckte“ vorher genau durchzulesen; wir beraten Sie gerne individuell, ob eine Klausel zulässig ist.
05.02.2001
Irreführende Werbung liegt vor, wenn eine zu hohe Herstellerpreisempfehlung angeben wird. Dies gilt selbst dann, wenn der Hinweis nur kleingedruckt ist und der Verbraucher aus einer weiteren - korrekten- Angabe "Sie sparen DM....." erkennen kann, dass die kleingedruckte Preisempfehlung zu hoch ist (BGH, Urt. vom 24.05.2000, NJW 2001, 73).
Irreführend ist Werbung auch, wenn eine Matratze „mit allergenfreiem Naturlatex“ ange-priesen wird, obwohl der Anteil von Naturlatex nur bei 10-30 % liegt (OLG Köln, 01.03.2000, NJWE-WettbR 2000, 281).
31.01.2001
Als ständiger Vertreter einer namhaften Hypothekenbank arbeiten wir seit längerem auf die Anerkennung der fristenkongruenten Berechnung bei Vorfälligkeits- oder Nichtab-nahmeentschädigungen hin. Wir freuen uns daher, auf die Entscheidung des BGH v. 07.11.00 (Volltext in Word) hinweisen zu können, mit der die Methodik des sog. KAPO Programms ausdrücklich bestätigt wurde.
29.01.2001
Finden sich ein einem Mietvertrag über Gewerberäume keine Angaben, welche Nebenkos-ten vom Mieter zu tragen sind und ist der für Eintragungen vorgesehene Leerraum neben einer Auflistung von möglichen Nebenkosten durchgestrichen, ist eine Umdeutung in eine Vereinbarung über pauschale Nebenkosten oder in eine Bruttokaltmiete nicht möglich, der Mieter kann die gesamten Vorauszahlungen für die Dauer der Mietzeit als ungerecht-fertigte Bereicherung herausverlangen, OLG Dresden, NJW-RR 2001, 79.
24.01.2001
Schwiegereltern, die ihrem Schwiegerkind während bestehender Ehe z.B. ein Hausgrund-stück unentgeltlich übereignet haben, können dies nach Scheidung der Ehe nicht ohne weiteres wieder rückgängig machen. Ein Anspruch besteht allenfalls dann, wenn der Fortbestand der Ehe zur „Geschäftsgrundlage“ gemacht worden ist, oder „grober Undank“ des Schwiegerkindes vorliegt. (OLG Naumburg, Urt. v. 14.10.1999, NJW-RR 2000, 1673).Wir beraten Sie gerne im Einzelfall.
16.01.2001
Die Gefahr, dass der Anspruch bereits verjährt ist, nachdem das Güteverfahren beendet wurde, ist gebannt, wenn das Güteverfahren vor einer Stelle stattfindet, die von der Lan-desjustizverwaltung eingerichtet oder anerkannt worden ist, § 15 a I EGZPO. In diesem Fall wird die Anbringung des Güteantrags nämlich in § 209 II Nr. 1a BGB i.V. mit § 794 l Nr. 1 ZPO der Klageerhebung für die Zwecke der Verjährungsunterbrechung gleichge-stellt ...
Schlichtungs-, Schiedsgutachten- und Musterprozessvereinbarungen enthalten jedoch die Verpflichtung des (potenziellen) Klägers, vor Abschluss des Vor- oder Musterverfahrens eine Klage nicht zu erheben bzw. - bei Vereinbarungen nach Rechtshängigkeit - den be-reits angestrengten Prozess zunächst nicht weiter zu betreiben. . Auf derartige Prozess-vereinbarungen ist die ursprünglich auf materiell-rechtliche Einreden zugeschnittene Vor-schrift des § 202 I BGB analog anzuwenden, so dass der Ablauf der Verjährungsfrist bis zum Abschluss des Vor- oder Musterverfahrens gehemmt ist. Wagner, Alternative Streit-beilegung und Verjährung, NJW 2001, 182ff
12.01.2001
Der steuerliche Zählkindvorteil führt nicht zu einer Erhöhung des für den Ehegattenun-terhalt relevanten Einkommens, auch wenn das Kind mit dem anderen Partner bereits vor Rechtskraft der Scheidung geboren wurde. (BGH, Urt. vom 19.07.2000, MDR 2000, 1378)
BVerfG zum Pflichtteil
Das Bundesverfassungsgericht hat 2001 noch entschieden: Das geltende Pflichtteilsrecht ist grundsätzlich nicht verfassungswidrig (BVerfG 1BvR 2464/97, 30.08.2000, NJW 2001, 141), dies mag sich langsam ändern
09.01.2001
Die Anträge auf Durchführung einer Schlichtung halten sich sehr in Grenzen. Ganz offen-sichtlich wird ins Mahnverfahren ausgewichen und damit die Schlichtung umgangen. Es gibt einen sprunghaften Anstieg der Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids. Hier wird übersehen, dass das Schlichtungsverfahren generell der Einübung in die außergerichtli-che Streiterledigung dient und damit einen Vorgriff auf die aktuelle Entwicklung im euro-päischen Recht darstellt, die über kurz oder lang auf das nationale Recht durchschlägt; zum anderen ist der Weg zum Mahngericht und anschließend zum Streitgericht, wenn der Fall dort doch verglichen werden muss oder nur teilweise gewonnen wird, nicht kosten-günstiger, sondern teuerer als das Schlichtungsverfahren mit seinen eher symbolischen Gebühren.
Um interessierten Kollegen die Möglichkeit zum Gedankenaustausch und zur Bespre-chung von Problemfällen zu geben, initiiert die RA-Kammer einen Arbeitskreis. Dankens-werterweise hat sich Herr Kollege Dr. Neuenhahn, Mitglied der gwmk, bereit erklärt, ers-ter Ansprechpartner zu sein; er kann kontaktiert werden unter der e-mail Adresse:
mailto:hans-uwe.neuenhahn@netserf.de
02.01.2001
Relativ überrascht wurden wir von einer gerade veröffentlichten Entscheidung (LG Tübin-gen v.16.10.00), die wir an alle, auch Kollegen, weitergeben wollen: Sind nach Abschluss eines Zivilprozesses vorausgezahlte und nicht verbrauchte Gerichtskosten (vom Gericht) zu erstatten, so ist dieser Betrag vom Tag der Einzahlung an mit 6% p.a. zu verzinsen, MDR 2000,1460. 27.04.01: anders inzwischen OLG Hamm NJW 2001, 1287, keine Zinsen